Heilpraktiker werden mit kreawi
Wir begleiten dich von Anfang an, um dich bestmöglich auf deinen Weg bis zum Heilpraktiker vorzubereiten.
Informiere dich hier über alle relevanten Themen rund um die Prüfungsvoraussetzungen, Ausbildung, Heilpraktikerüberprüfung und deine beruflichen Aussichten.
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Alle Informationen zum Ablauf und Besonderheiten der Heilpraktikerüberprüfung
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Informationen zur sektoralen Heilpraktikerausbildung („Kleiner Heilpraktiker“)
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Dein Ausgangspunkt
Großer oder Kleiner Heilpraktiker?
Der Unterschied zwischen dem „Großen Heilpraktiker“ und dem „Kleinen Heilpraktiker“ (Sektoraler HP) liegt in der Tiefe ihrer Heilbefugnis und den Spezialisierungsgebieten.
Als „Großer Heilpraktiker“ hat man ein weites Feld in der allgemeinen und komplementären Medizin zu betreten, mit einer umfassenden Prüfung, die die Ausübung einer Vielzahl von Heilmethoden erlaubt.
Auf der anderen Seite konzentriert sich der „Kleine Heilpraktiker“ auf spezifische Bereiche wie z.B. Psychotherapie oder Physiotherapie, mit einer eingeschränkten Erlaubnis, die auf das jeweilige Fachgebiet fokussiert ist.
Die Entscheidung zwischen beiden hängt von individuellen Interessen und beruflichen Zielen ab.
Oft gesucht
Informationen
Berufsbild und allgemeine Infos
Tauche ein in die faszinierende Welt der Heilpraktiker*innen und finde Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem spannenden Beruf.
Abrechnung von erbrachten Leistungen
Verdienstmöglichkeiten als Heilpraktiker*innen
Ein Heilpraktiker hat mehrere Möglichkeiten, seine Leistungen abzurechnen, wobei die präferierte Methode oft von der individuellen Praxisstruktur und den Anforderungen der Patienten abhängt.
Im Wesentlichen umfasst der Abrechnungsprozess folgende Schritte und Optionen:
1
1. Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ist nicht im gleichen Sinne „offiziell“ wie die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ), da sie nicht durch ein Gesetz oder eine Verordnung des Staates festgelegt wurde.
Vielmehr handelt es sich um eine konsolidierte Sammlung von Erfahrungswerten, die von Berufsverbänden und Fachkreisen erstellt wurde und allgemein als Richtlinie akzeptiert ist.
Die GebüH dient daher als unverbindliche Richtlinie, die von Heilpraktikern in der Praxis angewendet wird, um ihre Leistungen gegenüber Patienten und privaten Krankenversicherungen abzurechnen.
Trotz ihrer unverbindlichen Natur hat sie sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt und wird von den meisten Heilpraktikern und Versicherungen anerkannt.
Häufige Fragen
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) wird nicht von einer staatlichen Stelle oder durch gesetzliche Regelungen festgelegt. Stattdessen wird sie von Berufsverbänden und Fachkreisen der Heilpraktiker erstellt und kontinuierlich aktualisiert. Diese Verbände sammeln und konsolidieren Erfahrungswerte aus der Praxis, um eine allgemeingültige Richtlinie für die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen zu schaffen.
Diese Quellen bieten die GebüH in der Regel als PDF zum Download an oder stellen sie als durchsuchbares Online-Dokument zur Verfügung;
- GebüH auf der Website des Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)
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Privatrechnung
Da Heilpraktikerleistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, stellen Heilpraktiker ihre Rechnungen direkt an die Patienten aus. Die Rechnung sollte detailliert die erbrachten Leistungen gemäß der GebüH auflisten, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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Private Krankenversicherungen
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte übernehmen Heilpraktikerleistungen teilweise oder vollständig. In diesen Fällen rechnet der Heilpraktiker ebenfalls direkt mit dem Patienten ab, der die Rechnung dann zur Erstattung bei seiner Versicherung einreicht. Dabei ist es wichtig, dass die Rechnungen den Vorgaben der Versicherungen entsprechen, was oft bedeutet, dass sie nach der GebüH erstellt werden müssen.
4
Erstellung der Rechnung
Die Rechnung sollte folgende Elemente umfassen:
- Praxisanschrift und Kontaktdaten des Heilpraktikers.
- Patientendaten (Name, Adresse).
- Datum der Behandlung.
- Leistungsbeschreibung inklusive der jeweiligen Leistungsnummern und -beschreibungen aus der GebüH.
- Einzelpreise und Gesamtbetrag.
- Hinweis auf die Zahlungsbedingungen.
5
Software und Abrechnungsdienste
Viele Heilpraktiker nutzen spezialisierte Abrechnungssoftware oder externe Abrechnungsdienste, die sich auf die Anforderungen der Heilpraktikerabrechnung spezialisiert haben. Diese Tools und Dienste helfen, die Rechnungsstellung zu automatisieren, die Einhaltung der GebüH zu gewährleisten und die Kommunikation mit privaten Krankenversicherungen zu erleichtern.
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Dokumentation und Aufbewahrung
Eine sorgfältige Dokumentation aller erbrachten Leistungen und der ausgestellten Rechnungen ist unerlässlich. Heilpraktiker müssen diese Unterlagen nicht nur für die eigene Buchführung und Steuererklärung aufbewahren, sondern auch, um etwaige Rückfragen von Patienten oder Versicherungen zu klären.
7
Rechtliche Aspekte
Heilpraktiker sollten sich auch der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, insbesondere der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung, der Patientenaufklärung und -dokumentation sowie der Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG).
Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte können Heilpraktiker sicherstellen, dass ihre Abrechnungen korrekt, transparent und rechtlich einwandfrei sind, was letztendlich zur Zufriedenheit der Patienten und zur reibungslosen Abwicklung der Kostenerstattung durch private Versicherungen beiträgt.
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