Voraussetzungen für eine Heilpraktikerausbildung
Obwohl die Prüfung und Ausbildung von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen nicht auf Bundes- sondern auf Landesebene geregelt sind, gelten folgende Grundvoraussetzungen bundesweit.
Ebenso gelten diese sowohl für die Zulassung zum Allgemeinen Heilpraktiker („großer“ Heilpraktiker) als auch für die sektoralen Heilpraktiker (Heilpraktiker für Physiotherapie bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie (auch: „kleiner“ Heilpraktiker). Bitte beachte dennoch, dass sich Details zur Antragsstellung je nach prüfendem Gesundheitsamt unterscheiden können.
Erkundige dich deshalb bitte stets rechtzeitig bei deiner regional zuständigen Behörde.
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Bei den Voraussetzungen für eine Heilpraktikerausbildung kann man zwischen zwei Bereichen unterscheiden:
- Gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen: Das Heilpraktikergesetz schreibt vor, welche Aspekte erfüllt sein müssen um überhaupt zur Überprüfung am Gesundheitsamt zugelassen zu werden.
- Persönliche Voraussetzungen: Eigenschaften, die du unseres Erachtens mitbringen solltest, um als Heilpraktiker*in mit deinem Beruf glücklich zu werden.
Passend dazu
Zusammenfassung
Gesetzliche Voraussetzungen
Das Heilpraktikergesetz sieht folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Überprüfung zum Heilpraktiker vor:
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist mit sehr hoher Verantwortung verbunden. Um dieser nachkommen zu können, ist eine gewisse charakterliche Reife notwendig. Natürlich gibt es zweifellos auch viele jüngere sehr verantwortungsvolle Menschen. Im Zusammenhang mit dem Heilpraktikerberuf wurde jedoch die Altersgrenze von 25 Jahren als Grundvoraussetzung für einen entsprechend gefestigten Charakter gewählt.
Alle Heilpraktikeranwärter*innen (HPAs) müssen einen abgeschlossenen Schulabschluss nachweisen: Mindestens einen Hauptschulabschluss. Wer keine abgeschlossene Schulausbildung hat, kann diese in Deutschland jedoch mittlerweile auf vielerlei Art und Weise nachholen. So gibt es regionale Angebote von Abendschulen und Berufskollegs. Aber auch Fernschulen und Onlinekurse ermöglichen einem einen anerkannten Schulabschluss zu erwerben.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Überprüfung zum Heilpraktiker ist zudem ein vorstrafenfreies Führungszeugnis. Schwere strafrechtliche Verfehlungen schließen die Zulassung aus. Das Führungszeugnis muss persönlich bei der jeweiligen örtlichen Meldebehörde angefordert werden. Hierzu ist das Vorzeigen des Reisepasses oder Personalausweises nötig. Der Antrag wird dann von der regionalen Behörde an das Bundeszentralregister in Bonn übersandt, die das bundesweite Vorstrafenregister führt und die Führungszeugnisse erstellt.
Wer über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion verfügt und ein Kartenlesegerät inklusive entsprechender App zum Auslesen des Ausweisdokumentes besitzt, kann das Führungszeugnis auch online unter folgendem Link beantragen https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Für die Zulassung als Heilpraktiker*in muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass keine schweren Krankheiten und Süchte vorliegen. Hierzu zählen z.B. dauerhaft ansteckende Krankheiten. Das Attest kann in der Regel von jedem/jeder niedergelassenen Arzt/Ärztin (Ausnahme: Zahnarzt/-ärztin) ausgestellt werden. Teilweise gibt es hierzu bei den prüfenden Gesundheitsämtern spezielle Formulare, die genutzt werden müssen. Ebenso sind teilweise Fristen vorgegeben, sodass das Attest bei Antragsstellung z.B. nicht älter als drei Monate sein darf.
Bei ausländischen Mitmenschen muss eine gültige Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis vorliegen.
Das wichtigste im Überblick
Persönliche Voraussetzungen
Wie vermutlich bei allen Berufen macht weder das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen noch das erfolgreiche Bestehen der Heilpraktikerprüfung allein gute Heilpraktiker*innen aus. Ein ganz wesentlicher Aspekt dafür, dass du als Heilpraktiker*in zufrieden und erfolgreich bist, ist deine Persönlichkeit.
Folgende Punkte sind hierbei besonders wichtig:
Die Heilpraktikerausbildung besteht aus einem sehr umfangreichen Spektrum medizinischen Wissens. Wer hieran kein Interesse hat, wird es schwer haben, den Lernstoff erfolgreich zu verinnerlichen. Auch nach der Prüfung ist es natürlich wesentlich, dass du dich mit Fortbildungen und Lehrmitteln auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft hälst.
Zusätzlich zum reinen Fachwissen ist es für dich als Heilpraktiker*in von großer Bedeutung, dass du in der Lage bist, dich in deine Patienten und Patientinnen hineinzuversetzen. Es ist wichtig, dass du die Gefühle deines Gegenübers verstehen und nachvollziehen kannst, weshalb es so empfindet. Dazu gehört auch, dass du mit Fingerspitzengefühl agierst und auch in schwierigen Situationen den richtigen Ton triffst. Nur so fühlen sich deine Klienten und Klientinnen von dir verstanden und fassen Vertrauen.
Der Kontakt mit Klienten und Klientinnen wird den Großteil deines Berufsalltags in Anspruch nehmen. Es ist deshalb unabdingbar, dass dir der Umgang mit anderen Menschen Freude bereitet.
Als Heilpraktiker*in wirst du eine Vielzahl von Menschen mit ganz unterschiedlichen Beschwerden behandeln. All diese Menschen bringen ihre eigene, ganz persönliche Geschichte mit. Häufig wird sich diese ganz entscheidend von deinen eigenen Erfahrungen und deiner eigenen Lebensgeschichte unterscheiden. Hier ist es sehr wichtig, dass du deinen Klienten und Klientinnen vorurteilsfrei und tolerant gegenüber trittst. Ansonsten wird keine Atmosphäre entstehen, in der sich die behandelte Person dir gegenüber öffnen kann. Dies ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass du ihr helfen kannst.
Das Gespräch mit Patienten und Patientinnen ist ganz wesentlicher Bestandteil des Alltags als Heilpraktiker*in. Je nach Krankheitsbild ist der Dialog ein, wenn nicht sogar der entscheidende Teil der Therapie. Nur wer gerne spricht, sich auch sprachlich gut auf sein Gegenüber einstellen, aber dennoch auch gut zuhören kann, wird im Heilpraktikerberuf seine Erfüllung finden.