Für wen lohnt sich die Heilpraktikerausbildung?

Die Weiterbildung bietet dir neue berufliche Perspektiven, egal ob du eine medizinische Vorbildung mitbringst oder nicht. Arbeite selbstständig und flexibel in deiner eigenen Praxis oder biete zusätzliche Therapien und Behandlungen an.

Mit Vorbildung

Weiterbildung für medizinische Fachkräfte

Sehnst du dich nach Veränderung?

Du hast bereits eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen und bringst wertvolle praktische Berufserfahrung mit? Dein Beruf bereitet dir Freude, doch die aktuellen Arbeitsbedingungen setzen dir Grenzen?

Vielleicht könnte eine Ausbildung zum Heilpraktiker genau das sein, was dir bisher gefehlt hat.

Mit der Heilpraktikerausbildung kannst du als medizinische Fachkraft dein Tätigkeitsfeld erweitern und zusätzliche Leistungen anbieten, die über deine reguläre Ausbildung hinausgehen.

Du kannst eigenständig Diagnosen stellen und Patienten und Patientinnen behandeln. Dies stärkt deine Unabhängigkeit und Eigenverantwortung.

Die Heilerlaubnis bietet dir rechtliche Absicherung beim Ausstellen von Rechnungen für erbrachte Leistungen.

Du kannst flexibler arbeiten und verschiedene Behandlungsmethoden kombinieren, um deinen Patienten und Patientinnen besser zu helfen.

Viele Patienten und Patientinnen schätzen die ganzheitliche Herangehensweise von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen. Sie schenken medizinischen Fachkräften mit dieser Zusatzqualifikation oft großes Vertrauen.

Die Heilpraktikerausbildung bietet dir die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung, da sie ein vertieftes Verständnis für alternative Heilmethoden und ganzheitliche Gesundheitskonzepte vermittelt.

Weiterbildung für medizinische Fachkräfte

Besonders beliebt bei

  • Physiotherapeuten und -therapeutinnen
  • Krankenpflegern und – pflegerinnen
  • Zahnärzten und -ärztinnen
  • Hebammen und Geburtsthelfern

Ohne Vorbildung

Berufliche Neuausrichtung ohne Vorkenntnisse

Großer oder Kleiner Heilpraktiker?

Noch mal neu durchstarten!

Du hast schon immer gern mit Menschen zusammengearbeitet und interessierst dich für medizinische Themen? Vielleicht ist der Beruf Heilpraktiker*in genau das richtige für dich.

Deine Hauptaufgabengebiete als Heilpraktiker*in sind die Diagnose und Therapie der körperlichen und/ oder seelischen Beschwerden deiner Patienten und Patientinnen. Hierbei verfolgst du als Heilpraktiker*in einen ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, Heilpraktiker*innen betrachten Körper und Seele als ein Gesamtsystem. Kommt es in diesem System zu Störungen, kommt das Gleichgewicht durcheinander und es treten Beschwerden auf.

Um deinen Patienten und Patientinnen in dieser Situation weiterzuhelfen, führst du eine sorgfältige Anamnese durch. In einem Erstgespräch fragst du nach den Beschwerden, die den Patienten oder die Patientin dir führt. Auch mögliche Vorerkrankungen sowie die Lebensumstände sind wichtige Aspekte eines Anamnesegesprächs. Je nach den Symptomen sind neben dem Gespräch auch Untersuchungen wie z.B. Abhören Teil des Erstkontakts. Deine Behandlungstermine nehmen ca. 30 – 90 Minuten in Anspruch.

Auf Basis von Gespräch und Untersuchung kannst du dann die Diagnose stellen, in Folge eine geeignete Therapie entwickeln und mit dem Patienten oder der Patientin besprechen. Als Heilpraktiker*in stehen dir hierzu je nach Fertigkeiten und Kenntnissen vielfältige Methoden aus Naturheilkunde und Alternativmedizin zur Verfügung um Beschwerden zu lindern. Hierzu gehören unter anderem:

  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Atemtherapie
  • Autogenes Training
  • Ayurveda
  • Bioresonanztherapie
  • Chirotherapie
  • Cranio-Sacral-Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fußreflexzonen-Therapie
  • Homöopathie
  • Irisdiagnostik
  • Kinesiologische Diagnostik
  • Massage
  • Meditation
  • Osteopathie
  • Physiotherapie
  • Phytotherapie
  • Psychotherapie

Doch nicht nur die Behandlung der Patienten und Patientinnen gehört zum Alltag der Heilpraktiker*innen. Praxisverwaltung und –organisation sind ebenso Teil des Aufgabenspektrums. So stellen z.B. auch Dokumentation, Abrechnung und Buchhaltung wichtige Tätigkeiten für Heilpraktiker*innen dar. Darüber hinaus sind Fort- und Weiterbildungen, häufig auch an Wochenenden, wichtig um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und gegebenenfalls neue Therapiemethoden in das eigene Angebotsspektrum mit aufnehmen zu können.

Als Heilpraktiker*in hast du vielfältige Möglichkeiten bei der Wahl des Arbeitsortes. Nach wie vor sind aber die meisten Heilpraktiker*innen in einer eigenen Praxis selbstständig. Teilweise gibt es auch Gemeinschaftspraxen z.B. mit Physiotherapeuten und -therapeutinnen oder Osteopathen. Immer häufiger werden Heilpraktiker*innen auch von Gesundheits-, Kur- und Rehabilitationszentren gesucht und angestellt.

Mit entsprechender Berufserfahrung bietet sich auch die Möglichkeit, als Lehrkraft an Heilpraktikerschulen tätig zu werden. Wer gut und gerne schreibt hat auch die Möglichkeit, als Autor*in für Fachmagazine oder Lehrbücher zu arbeiten.

Das Wichtigste vorab: Du kannst auch mit der allgemeinen Heilpraktikerausbildung („großer“ Heilpraktiker) psychotherapeutisch nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten!

Allgemeine Informationen zum „kleinen“ Heilpraktiker:

Anfang der 1980er Jahre setzten sich einige Diplompsychologen und -psychologinnen dafür ein, eine allein auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Tätigkeitserlaubnis als Heilpraktiker*in einzuführen. Ziel war es, eigenständig, also ohne Zuweisung durch Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker*in, als Psychotherapeut*in arbeiten zu können.

1993 wurden letztendlich entsprechende Regelungen geschaffen. Seitdem ist auch die Ausbildung Prüfung und Tätigkeit als „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ möglich. Auf Grund der beschränkten Zulassung ist häufig auch vom „kleinen“ Heilpraktiker die Rede.

Die Psychotherapie kann mit dem „kleinen“ Heilpraktiker als eigenständiger und abgrenzbarer Heilberuf ausgeübt werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten des Heilpraktikers für Psychotherapie deutlich eingeschränkt sind.

Viele Untersuchungsmethoden (Körperliche Untersuchung, Kinesiologie, Irisdiagnose usw.), körperliche Eingriffe (diagnostische Blutabnahme, Injektionen, Infusionen usw.) und viele gängige Therapieverfahren (Akupunktur, Fußreflextherapie, Physiotherapie, Homöopathie, Phytotherapie) bleiben dir als Heilpraktiker*in für Psychotherapie verschlossen. So darf, wer als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeitet, seine Patienten und Patientinnen weder bei der Untersuchung, noch bei der Behandlung/ Therapie körperlich berühren.

Die Interaktion zwischen Heilpraktiker*in für Psychotherapie und Patient*in bewegt sich so oft in einer juristischen Grauzone, ein ganzheitlicher Behandlungsansatz ist nicht möglich.


Der „große“ oder der „kleine“ Heilpraktiker – was passt zu dir?

Mit dem „kleinen“ Heilpraktiker beschränkt sich die Behandlung ausschließlich auf Gespräche.

Betriebswirtschaftlich hat dies im Konkurrenzkampf mit niedergelassenen Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen oft negative Folgen.

Um dir ein größtmögliches diagnostisches und therapeutisches Spektrum zuzusichern, sodass du dich ohne rechtliche Bedenken allein auf die Linderung der Leiden deiner Patienten und Patientinnen konzentrieren kannst, empfehlen wir die Ausbildung zum allgemeinen, uneingeschränkten Heilpraktiker.

Erfahrungsgemäß wissen viele Heilpraktikeranwärter*innen nicht, dass sie mit der allgemeinen Heilpraktikerausbildung auch psychotherapeutisch nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten können. Doch die Ausbildung zum Heilpraktiker schließt den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht nur direkt mit ein, sie ermöglicht wie bereits erwähnt auch ein weitaus größeres diagnostisches und therapeutisches Spektrum. Rechtliche Grauzonen, in denen man sich andernfalls – oft ohne es zu wissen – als Heilpraktiker*in für Psychotherapie schnell bewegen kann, werden mit der Ausbildung zum Allgemeinen Heilpraktiker vermieden.

Wer ganzheitlich arbeiten will und sich nicht nur auf die Gesprächstherapie beschränken möchte, muss sich für die Ausbildung zum „großen“ Heilpraktiker entscheiden.

2004 nahmen sich die Physiotherapeuten und -therapeutinnen die Regelungen für den eingeschränkten Heilpraktiker für Psychotherapie zum Vorbild und reklamierten eine gleichartige Sonderregelung auch für ihr Berufsbild. Auch sie wollten nicht mehr reine Heilhilfstätigkeit auf Verordnung ausführen, sondern eigenständig behandeln können.

Eine finale Entscheidung brachte letztendlich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2009. Seitdem können Personen mit entsprechender Berufsausbildung und Abschluss als geprüfte*r Physiotherapeut*in eine so genannte sektorale Heilpraktikererlaubnis erwerben. Wie beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht bundesweit einheitlich definiert. In der Regel muss zusätzlich zum anerkannten Abschluss als Physiotherapeut*in eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ebenso ist im Voraus eine spezielle Schulung zu besuchen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dem sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie jegliche Ausübung der allgemeinen Heilkunde über das Gebiet der Physiotherapie hinaus strikt verboten ist. Auch nur eventuelle darüber hinausgehende Krankheitszusammenhänge müssen von Mediziner*innen oder allgemeinen Heilpraktiker*innen untersucht werden.

Die Tätigkeit beschränkt sich auf die von Physiotherapeuten und -therapeutinnen erlernten manuellen Fähigkeiten. So sind nicht nur invasive Eingriffe wie Blutentnahme oder medikamentöse Behandlungen untersagt. Auch Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur dürfen, trotz ggf. vorliegender Zusatzqualifikation, eigenständig nur durch Physiotherapeuten und -therapeutinnen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden.

Das grenzt Eigeninitiative und Therapiemöglichkeiten stark ein. Auch das Abrechnen mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen oder Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen möglich.

Deshalb empfehlen wir auch in diesem Fall den Erwerb des uneingeschränkten Heilpraktikertitels.