Neue Regeln für die Heilpraktikerüberprüfung in Hessen und Baden-Württemberg
Was ändert sich konkret?
Nur noch drei Versuche möglich
Egal, welcher Teil nicht bestanden wurde – ab sofort sind insgesamt maximal drei Versuche erlaubt.
Fehlversuche aus anderen Bundesländern zählen mit
Wenn auch dort eine Begrenzung gilt, werden frühere nicht bestandene Versuche aus anderen Bundesländern angerechnet.
Zentrale Erfassung bei Nichtbestehen
Alle nicht bestandenen Prüfungen werden künftig in einer zentralen Liste beim Gesundheitsamt dokumentiert – mit Name, Geburtsdatum sowie Datum und Ort des Fehlversuchs.
Jede Neuanmeldung wird überprüft
Bevor man sich erneut anmelden darf, prüfen die Gesundheitsämter, ob noch ein weiterer Versuch zulässig ist.
💡 Tipp:
Wer sich anmelden möchte, sollte sich unbedingt frühzeitig beim zuständigen Gesundheitsamt informieren – besonders dann, wenn bereits frühere Prüfungsversuche unternommen wurden, auch in anderen Bundesländern.
Erfahre hier wie du dich noch besser auf die Überprüfung am Gesundheitsamt vorbereiten kannst:
Entdecke den kreawi Pauk-Kurs
Quelle:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016965
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914


