Dürfen Heilpraktiker Botox spritzen?

„Darf ein Heilpraktiker Botox spritzen?“

Diese Frage wird im Zuge der aktuellen Diskussionen besonders häufig gestellt.

Die klare Antwort lautet: Nein.

Ein Urteil des Landgerichts Bochum aus dem Jahr 2026 bestätigt die bestehende Rechtslage:
Botox ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und seine Anwendung gilt als invasiver medizinischer Eingriff.

Damit gehört diese Behandlung eindeutig zum ärztlichen Tätigkeitsbereich und darf nicht von Heilpraktiker*innen durchgeführt werden.

Was bedeutet das konkret?

  • Botox-Behandlungen sind Heilpraktiker*innen rechtlich nicht erlaubt
  • Verstöße können als unerlaubte Ausübung der Heilkunde gewertet werden
  • Im Einzelfall drohen strafrechtliche Konsequenzen

Dieses Beispiel zeigt deutlich, worum es in der aktuellen Entwicklung tatsächlich geht:

Nicht um die Abschaffung des Berufs, sondern um klare Grenzen und höhere Standards.

Mehr zu diesem Thema findest du hier: Botox-Urteil

Teile diesen Beitrag:

Weitere Beiträge