„Darf ein Heilpraktiker Botox spritzen?“
Diese Frage wird im Zuge der aktuellen Diskussionen besonders häufig gestellt.
Die klare Antwort lautet: Nein.
Ein Urteil des Landgerichts Bochum aus dem Jahr 2026 bestätigt die bestehende Rechtslage:
Botox ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und seine Anwendung gilt als invasiver medizinischer Eingriff.
Damit gehört diese Behandlung eindeutig zum ärztlichen Tätigkeitsbereich und darf nicht von Heilpraktiker*innen durchgeführt werden.
Was bedeutet das konkret?
- Botox-Behandlungen sind Heilpraktiker*innen rechtlich nicht erlaubt
- Verstöße können als unerlaubte Ausübung der Heilkunde gewertet werden
- Im Einzelfall drohen strafrechtliche Konsequenzen
Dieses Beispiel zeigt deutlich, worum es in der aktuellen Entwicklung tatsächlich geht:
Nicht um die Abschaffung des Berufs, sondern um klare Grenzen und höhere Standards.
Mehr zu diesem Thema findest du hier: Botox-Urteil

