Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung. Das bedeutet, dass der Heilpraktiker jederzeit andere Honorare vereinbaren kann. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten jedoch nach § 612 Bürgerliches Gesetzbuch die in der Gebührenordnung genannten "üblichen" Beträge.
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Allgemeine Leistungen | Bioenergetische Verfahren | Inhalationen | |||
Sonstiges | Hausbesuche | Neurologische Untersuchung | |||
Aerosole | Wundversorgung | Bescheinigungen | |||
Heilmagnetische Behandlungen | Eigenblut, Eigenharn | Verbände u.a. | |||
Labor | Psychotherapie | Injektionen, Infusionen | |||
Chiropraktik | spezielle Untersuchungen | Atemtherapie, Massagen | |||
Blutentnahmen | Osteopathie | Photoaufnahmen | |||
Akupunktur | Ab- und Ausleitungsverfahren | Hydro- und Elektrotherapie |



