Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung. Das bedeutet, dass der Heilpraktiker jederzeit andere Honorare vereinbaren kann. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten jedoch nach § 612 Bürgerliches Gesetzbuch die in der Gebührenordnung genannten "üblichen" Beträge.

Um sich die einzelnen Abschnitte anzuschauen, klicken Sie auf die Pfeile links daneben.

Allgemeine Leistungen

Bioenergetische Verfahren

Inhalationen

Sonstiges

Hausbesuche

Neurologische Untersuchung

Aerosole

Wundversorgung

Bescheinigungen

Heilmagnetische Behandlungen

Eigenblut, Eigenharn

Verbände u.a.

Labor

Psychotherapie

Injektionen, Infusionen

Chiropraktik

spezielle Untersuchungen

Atemtherapie, Massagen

Blutentnahmen

Osteopathie

Photoaufnahmen

Akupunktur

Ab- und Ausleitungsverfahren

Hydro- und Elektrotherapie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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