Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland geschützt und darf nur mit staatlicher Erlaubnis ausgeübt werden. Diese erhält man, wenn man die Überprüfung am Gesundheitsamt erfolgreich absolviert. Hierzu hält das Heilpraktikergesetz wie folgt fest: „Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird“.
Auch wenn immer wieder über Änderungen diskutiert wird; aktuell werden die Einzelheiten der Prüfung von den Ländern geregelt und sind somit nicht bundesweit einheitlich festgelegt.

Wir können hier also nur eine Orientierung geben, die darauf basiert, dass die Mehrheit der Gesundheitsämter ein ähnliches Prüfungsverfahren anwendet. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Ort Ihrer ggf. geplanten Niederlassung als Heilpraktiker ab.
Prinzipiell gilt; die Heilpraktikerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird auch zur mündlichen Heilpraktikerprüfung zugelassen.
Ist auch die mündliche Prüfung bestanden, erhalten Sie den Beweis für Ihre erfolgreiche Arbeit: das Zertifikat nach dem Heilpraktikergesetz, das Sie zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung berechtigt.
Wurde der schriftliche Teil der Heilpraktikerprüfung bestanden, der mündliche jedoch nicht, ist es nicht möglich zu einer separaten Wiederholung des mündlichen Teils anzutreten. Schriftlicher und mündlicher Teil der Heilpraktikerprüfung werden als Gesamteinheit gesehen, weshalb bei misslungener mündlicher Prüfung auch der schriftliche Teil wiederholt werden muss. Einer Wiederholung der Prüfung ist jedoch kein Limit gesetzt. Sie können so oft antreten wie Sie möchten.
Schriftliche Heilpraktikerprüfung
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktikerprüfung. Diese findet bei den meisten Gesundheitsämtern zwei Mal pro Jahr, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. In vielen Bundesländern ist es der dritte Mittwoch im März und der zweite Mittwoch im Oktober.
Die Prüfung erfolgt in Form von Multiple-Choice-Fragen. In der Regel umfasst die Prüfung 60 Fragen die in 2 Stunden zu beantworten sind.
Bei Multiple-Choice-Fragen sind die Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es gibt 2 verschiedene Antworttypen:
- Einfachauswahl: Nur eine Antwort ist richtig
- Mehrfachauswahl: Zwei oder mehrere Antworten sind richtig (auch alle Antworten können richtig sein)
Bei der Einfachauswahl gibt es zudem Fragen mit so genannten Aussagekombinationen als Antwort. Das bedeutet, dass die mehreren korrekten Antworten bereits in einer Auswahl zusammengefasst sind. Ein Beispiel hierzu:
Frage: Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu?
Sichere(s) Todeszeichen ist (sind):
- Pulslosigkeit
- Muskelschlaffheit
- Totenstarre
- Atemstillstand
- Totenflecken
A) nur 1 ist richtig
B) nur 2 und 3 sind richtig
C) nur 3 und 5 sind richtig
D) nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig
Die schriftliche Heilpraktikerprüfung haben Sie bestanden, wenn Sie mindestens 75% der Fragen (also 45 Stück) korrekt beantworten.
Die Korrekturzeiten sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Häufig werden Sie aber bereits vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zum mündlichen Teil des Zulassungsverfahrens für Heilpraktiker geladen.

Mündliche Heilpraktikerprüfung
In der mündlichen Heilpraktikerprüfung wird der Heilpraktikeranwärter von einem Team aus Prüfern zu verschiedenen Themen aus dem Ausbildungskatalog befragt. In der Regel sind ein Amtsarzt als Prüfer, ein Protokollant, sowie ein Heilpraktiker als Beisitzer anwesend.
Die Überprüfung muss nicht als Einzeltermin erfolgen. Teilweise werden auch mehrere Prüflinge gemeinsam befragt.
Wichtige Themen sind das Infektionsschutzgesetz, Impfungen sowie die Betreuung psychisch Kranker, da es in diesen Fällen besonders wichtig ist, dass Sie als Heilpraktiker die gesetzlichen Grenzen Ihrer Tätigkeit kennen. In der Regel bedeutet dies aber nicht, dass Sie Gesetzestexte wiedergeben müssen. Vielmehr werden Fallbeispiele aus der Praxis dargestellt, in Folge derer der Prüfling erläutern muss wie er in einer entsprechenden Situation vorgehen würde und weshalb.
Die Prüfung dauert etwa 30-60 Minuten. Im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Prüfungsergebnis nach einer kurzen Beratungszeit direkt im Anschluss.

Neue Leitlinien ab 2018
Heilpraktikerprüfung 2018 - das ändert sich:
Im Dezember 2017 wurden die Leitlinien die die Überprüfung von Heilpraktikern regeln geändert.
Die neuen Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft.
Die Überprüfungen am 21. März werden davon also noch nicht betroffen sein.
Das sollten Sie wissen:
Wie so oft sind dem großen Getöse im Vorfeld nur kleinere Änderungen gefolgt.
Die einzige, unserer Meinung nach erwähnenswerte Änderung betrifft den mündlich praktischen Teil.
Hier die Änderung im Wortlaut des Gesetzestextes:
"...Fragen aus dem Bereich „Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse“ sollen auch praktische Aufgaben enthalten, die von der antragstellenden Person während der Überprüfung durchzuführen sind."
Die Prüfung praktischer Kenntnisse ist nun also keine Option mehr, sondern verpflichtend in den Leitlinien verankert.
Die Originalfassung:
Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz - können Sie sich hier herunterladen.

Termine
Die Heilpraktikerprüfung wird bei den meisten Gesundheitsämtern 2x jährlich, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst durchgeführt. Viele Bundesländer haben den dritten Mittwoch im März und den zweiten Mittwoch im Oktober für die Überprüfung der Heilpraktikeranwärter an den Gesundheitsämtern fixiert.
Bitte beachten Sie: die Anmeldung zur Prüfung muss in der Regel schon einige Monate im Voraus erfolgen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über den für Sie geltenden Anmeldeschluss.

Prüfung bestanden?
Dann unterstützen Sie uns und schicken Sie uns ein Protokoll Ihrer mündlichen Heilpraktikerprüfung.
Ihre Mitstreiter wie auch wir würden uns sehr freuen!