Allgemeine Infos zur Heilpraktikerprüfung

Alles Wichtige über die Schriftliche und Mündliche Heilpraktikerprüfung!

Der Beruf des Heilpraktikers


Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland geschützt und darf nur mit staatlicher Erlaubnis ausgeübt werden. Diese erhält man, wenn man die Überprüfung am Gesundheitsamt erfolgreich absolviert. Hierzu hält das Heilpraktikergesetz wie folgt fest: „Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird“. 

Auch wenn immer wieder über Änderungen diskutiert wird; aktuell werden die Einzelheiten der Prüfung von den Ländern geregelt und sind somit nicht bundesweit einheitlich festgelegt. 

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Wir können hier also nur eine Orientierung geben, die darauf basiert, dass die Mehrheit der Gesundheitsämter ein ähnliches Prüfungsverfahren anwendet. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Ort Ihrer ggf. geplanten Niederlassung als Heilpraktiker ab.

Prinzipiell gilt; die Heilpraktikerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird auch zur mündlichen Heilpraktikerprüfung zugelassen.

Ist auch die mündliche Prüfung bestanden, erhalten Sie den Beweis für Ihre erfolgreiche Arbeit: das Zertifikat nach dem Heilpraktikergesetz, das Sie zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung berechtigt.

Wurde der schriftliche Teil der Heilpraktikerprüfung bestanden, der mündliche jedoch nicht, ist es nicht möglich zu einer separaten Wiederholung des mündlichen Teils anzutreten. Schriftlicher und mündlicher Teil der Heilpraktikerprüfung werden als Gesamteinheit gesehen, weshalb bei misslungener mündlicher Prüfung auch der schriftliche Teil wiederholt werden muss. Einer Wiederholung der Prüfung ist jedoch kein Limit gesetzt. Sie können so oft antreten wie Sie möchten.

Schriftliche Heilpraktikerprüfung


Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktikerprüfung. Diese findet bei den meisten Gesundheitsämtern zwei Mal pro Jahr, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. In vielen Bundesländern ist es der dritte Mittwoch im März und der zweite Mittwoch im Oktober.

Die Prüfung erfolgt in Form von Multiple-Choice-Fragen. In der Regel umfasst die Prüfung 60 Fragen die  in 2 Stunden zu beantworten sind.

Bei Multiple-Choice-Fragen sind die Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es gibt 2 verschiedene Antworttypen:

  1. Einfachauswahl: Nur eine Antwort ist richtig
  2. Mehrfachauswahl: Zwei oder mehrere Antworten sind richtig (auch alle Antworten können richtig sein)

Bei der Einfachauswahl gibt es zudem Fragen mit so genannten Aussagekombinationen als Antwort. Das bedeutet, dass die mehreren korrekten Antworten bereits in einer Auswahl zusammengefasst sind. Ein Beispiel hierzu:

Frage: Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu?

Sichere(s) Todeszeichen ist (sind):

  • Pulslosigkeit
  • Muskelschlaffheit
  • Totenstarre
  • Atemstillstand
  • Totenflecken

    A) nur 1 ist richtig

    B) nur 2 und 3 sind richtig

    C) nur 3 und 5 sind richtig

    D) nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig

    E) 1-5, alle sind richtig

Die schriftliche Heilpraktikerprüfung haben Sie bestanden, wenn Sie mindestens 75% der Fragen (also 45 Stück) korrekt beantworten.

Die Korrekturzeiten sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Häufig werden Sie aber bereits vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zum mündlichen Teil des Zulassungsverfahrens für Heilpraktiker geladen.

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Mündliche Heilpraktikerprüfung


In der mündlichen Heilpraktikerprüfung wird der Heilpraktikeranwärter von einem Team aus Prüfern zu verschiedenen Themen aus dem Ausbildungskatalog befragt. In der Regel sind ein Amtsarzt als Prüfer, ein Protokollant, sowie ein Heilpraktiker als Beisitzer anwesend.

Die Überprüfung muss nicht als Einzeltermin erfolgen. Teilweise werden auch mehrere Prüflinge gemeinsam befragt.

Wichtige Themen sind das Infektionsschutzgesetz, Impfungen sowie die Betreuung psychisch Kranker, da es in diesen Fällen besonders wichtig ist, dass Sie als Heilpraktiker die gesetzlichen Grenzen Ihrer Tätigkeit kennen. In der Regel bedeutet dies aber nicht, dass Sie Gesetzestexte wiedergeben müssen. Vielmehr werden Fallbeispiele aus der Praxis dargestellt, in Folge derer der Prüfling erläutern muss wie er in einer entsprechenden Situation vorgehen würde und weshalb.

Die Prüfung dauert etwa 30-60 Minuten. Im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Prüfungsergebnis nach einer kurzen Beratungszeit direkt im Anschluss.

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Neue Leitlinien ab 2018


Heilpraktikerprüfung 2018 - das ändert sich:

Im Dezember 2017 wurden die Leitlinien die die Überprüfung von Heilpraktikern regeln geändert.

Die neuen Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft.

Die Überprüfungen am 21. März werden davon also noch nicht betroffen sein. 

Das sollten Sie wissen:

Wie so oft sind dem großen Getöse im Vorfeld nur kleinere Änderungen gefolgt.
Die einzige, unserer Meinung nach erwähnenswerte Änderung betrifft den mündlich praktischen Teil.

Hier die Änderung im Wortlaut des Gesetzestextes:

"...Fragen aus dem Bereich „Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse“ sollen auch praktische Aufgaben enthalten, die von der antragstellenden Person während der Überprüfung durchzuführen sind."

Die Prüfung praktischer Kenntnisse ist nun also keine Option mehr, sondern verpflichtend in den Leitlinien verankert.


Die Originalfassung:
Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz  - können Sie sich hier herunterladen.

Statue of justice in front of old books
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Termine


Die Heilpraktikerprüfung wird bei den meisten Gesundheitsämtern 2x jährlich, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst durchgeführt. Viele Bundesländer haben den dritten Mittwoch im März und den zweiten Mittwoch im Oktober für die Überprüfung der Heilpraktikeranwärter an den Gesundheitsämtern fixiert.

Bitte beachten Sie: die Anmeldung zur Prüfung muss in der Regel schon einige Monate im Voraus erfolgen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über den für Sie geltenden Anmeldeschluss.

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Prüfung bestanden?


Dann unterstützen Sie uns und schicken Sie uns ein Protokoll Ihrer mündlichen Heilpraktikerprüfung.
Ihre Mitstreiter wie auch wir würden uns sehr freuen!

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Was bedeutet die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"

Ein Heilpraktiker ist eine Person, die in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern nach erfolgreicher Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt eine Zulassung erhalten hat, um alternative Heilmethoden ohne ärztliche oder medizinische Ausbildung auszuüben. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben die Erlaubnis, eigenverantwortlich Diagnosen zu stellen und Therapien durchzuführen, die im Bereich der Alternativmedizin liegen.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist in der Regel privat organisiert und nicht staatlich geregelt. Es gibt auch keine einheitliche Ausbildungsdauer oder Qualifikationsanforderungen, was dazu führt, dass die Qualität der Ausbildung sehr unterschiedlich sein kann. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl eines Heilpraktikers sorgfältig zu prüfen, welche Ausbildung, Erfahrung und
Kompetenzen er oder sie besitzt.
 

Was ist einem Heilpraktiker verboten?

Ein Heilpraktiker in Deutschland hat im Rahmen seiner Tätigkeit als Heilpraktiker einige gesetzliche Verbote zu beachten. Diese Verbote sind in § 9 des Heilpraktikergesetzes festgelegt und umfassen unter anderem:

  • Verbot der Ausübung der Heilkunde, wenn eine übertragbare Krankheit oder eine sonstige Erkrankung des Heilpraktikers die Ausübung der Heilkunde gefährden könnte.
  • Verbot der Anwendung von Verfahren, die den Körper durchbohren oder Gewebe verletzen (z.B. Injektionen, Infusionen oder Blutentnahmen), sofern der Heilpraktiker keine entsprechende Erlaubnis besitzt.
  • Verbot der Anwendung von Verfahren, die geeignet sind, schwere Schäden am Körper hervorzurufen (z.B. experimentelle Therapien).
  • Verbot der Anwendung von Verfahren, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, wie zum Beispiel die Verwendung von illegalen Drogen oder die Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne entsprechende Erlaubnis.
  • Verbot der Anwendung von Verfahren, die gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, wie zum Beispiel die Anwendung von nicht zugelassenen Medikamenten oder die Verschreibung von Medikamenten, die nicht dem zugelassenen Anwendungsbereich entsprechen.

Es ist wichtig, dass ein Heilpraktiker sich an diese gesetzlichen Verbote hält, um sicherzustellen, dass er seine Tätigkeit als Heilpraktiker legal und im Interesse seiner Patienten ausübt.

Gibt es zu den oben genannten Verboten Ausnahmen (z.B. Injektionen) ?

Heilpraktiker in Deutschland dürfen gemäß dem Heilpraktikergesetz Injektionen geben, wenn sie hierfür eine spezielle Zulassung besitzen. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen und Regelungen zu beachten.

Die Durchführung von Injektionen gehört zu den invasiven Maßnahmen, die eine erhöhte Gefahr für den Patienten bedeuten. Daher müssen Heilpraktiker vor der Durchführung von Injektionen eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und eine spezielle Erlaubnis vom Gesundheitsamt erhalten haben.

Zudem gibt es bestimmte Substanzen, die Heilpraktiker nicht injizieren dürfen, wie zum Beispiel Betäubungsmittel oder bestimmte Arzneimittel. Auch müssen Heilpraktiker die Hygienevorschriften einhalten und sich an die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes halten.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Art von Injektionen ein Heilpraktiker durchführen darf und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Warum lohnt sich die Heilpraktikererlaubnis als Zusatzqualifikation für Zahnärzte*innen

Eine Heilpraktikererlaubnis ist eine staatliche Zulassung, die es einer Person erlaubt, eigenständig Diagnosen zu stellen und Behandlungen durchzuführen. Obwohl die Heilpraktikererlaubnis in erster Linie für die Ausübung von alternativen und komplementären Behandlungsmethoden gedacht ist, kann sie auch für Zahnärzte von Vorteil sein.

Zahnärzte können die Heilpraktikererlaubnis nutzen, um bestimmte alternative Therapiemethoden anbieten zu können, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wie z.B. die Anwendung von Homöopathie oder Akupunktur bei Zahnbeschwerden. Darüber hinaus kann die Heilpraktikererlaubnis dazu beitragen, die Kompetenz des Zahnarztes zu erweitern und ihn in die Lage zu versetzen, ein breiteres Spektrum an Behandlungen anbieten zu können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausübung der Heilkunde durch Zahnärzte auf das Gebiet der Zahnheilkunde beschränkt ist und dass bestimmte Einschränkungen und Regeln zu beachten sind, die im Heilpraktikergesetz und in den Berufsordnungen der Zahnärzte festgelegt sind.

Wie kann ein/e Heilpraktiker*in Leistungen abrechnen?

Die Abrechnung eines Heilpraktikers kann auf verschiedene Arten erfolgen, da es keine einheitlichen Regelungen gibt. Im Allgemeinen ist es üblich, dass Heilpraktiker ihre Leistungen privat mit dem Patienten abrechnen.

Eine Möglichkeit der Abrechnung ist eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch keine gesetzliche Grundlage hat und somit nicht verpflichtend ist. Die GebüH bietet jedoch eine Orientierungshilfe für die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen und gibt eine Empfehlung für angemessene Honorare.

Alternativ dazu können Heilpraktiker ihre Leistungen nach einem Stunden- oder Tagessatz berechnen oder eine Pauschale für bestimmte Behandlungen veranschlagen. Die Höhe des Honorars ist dabei individuell und kann je nach Art und Umfang der Behandlung, sowie dem Ort und der regionalen Marktlage variieren.

Heilpraktiker sind nicht berechtigt, Leistungen direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Heilpraktikerleistungen. Vor einer Behandlung sollten sich Patienten daher bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen eine Erstattung möglich ist.

Welche rechtliche Sicherheit habe ich durch das Erlangen der Heilpraktikererlaubnis?

Mit der Heilpraktikererlaubnis haben Sie als Heilpraktiker in Deutschland das Recht, die Heilkunde auszuüben und Patienten auf natürliche Weise zu behandeln. Dies bedeutet, dass Sie Diagnosen stellen, Therapien empfehlen und Medikamente verschreiben dürfen, sofern diese im Rahmen der Naturheilkunde und der von Ihnen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten liegen.

Die Heilpraktikererlaubnis bietet Ihnen also eine gewisse rechtliche Sicherheit, da Sie mit dieser Erlaubnis legal und rechtmäßig als Heilpraktiker arbeiten dürfen. Allerdings sollten Sie sich auch bewusst sein, dass die Heilpraktikererlaubnis keine Garantie für eine erfolgreiche Behandlung oder eine hohe Qualität der Therapie darstellt.

Als Heilpraktiker sind Sie verpflichtet, die Gesetze und Regulierungen in Bezug auf die Ausübung der Heilkunde in Deutschland einzuhalten und sich regelmäßig fortzubilden, um sicherzustellen, dass Sie über die neuesten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Zudem sollten Sie immer im Interesse Ihrer Patienten handeln und deren Gesundheit und Wohlbefinden in den Mittelpunkt Ihrer Arbeit stellen.

Wie ist der Beruf des Heilpraktikers*in entstanden?

Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland historisch gewachsen und hat seine Wurzeln im 19. Jahrhundert. Damals gab es in Deutschland eine große Anzahl von Naturheilpraktikern, die sich auf die Behandlung von Krankheiten und Beschwerden mit natürlichen Heilmitteln und alternativen Methoden spezialisiert hatten.

Um den Patientenschutz zu erhöhen, wurden im Jahr 1939 in Deutschland gesetzliche Regelungen für den Beruf des Heilpraktikers eingeführt. Diese Regelungen sahen vor, dass jeder, der sich als Heilpraktiker bezeichnen wollte, eine staatliche Prüfung ablegen musste, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der Heilkunde nachweisen zu können.

Heute gibt es in Deutschland viele Menschen, die den Beruf des Heilpraktikers ausüben. Die meisten Heilpraktiker haben eine umfassende Ausbildung in Naturheilkunde und alternativen Heilmethoden, und viele von ihnen bieten auch alternative und ergänzende Therapien für Patienten an, die sich für eine natürliche und ganzheitliche Behandlung entscheiden möchten.

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