Sektorale Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten

Am 17.03.2010 fand die erste "Sektorale Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten" beim Gesundheitsamt München statt.

Diese können Sie sich mit den Lösungsvorschlägen des kreawi-Teams hier herunterladen.

Gegenstände der Prüfung sind laut Info-Blatt des Gesundheitsamtes München:

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde,
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen,
  • Differentialdiagnostische Kenntnisse zu Erkrankungen des Bewegungsapparats,
  • Grundkenntnisse psychischer Krankheiten als Differentialdiagnose,
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
  • Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Reflexprüfung, etc. ),
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
  • Injektions- und Punktionstechniken,
  • Deutung spezifischer Laborwerte,
  • Kenntnisse der grundlegenden medizinischen Fachterminologie.

Weitere Infos finden Sie unter:

Von anderen Gesundheitsämtern gibt es noch keine Infos zur "Sektoralen Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten".


Ein aktueller Artikel vom Juni 2010 beschreibt folgendes:

Seit ein Physiotherapeut im Oktober 2009 vor dem Leipziger Gericht mit seiner Klage, seine therapeutischen Konsequenzen ohne auf Überweisungen der Ärzte angewiesen zu sein, einen Teilsieg errungen hat, ist eine Prüfung zum „Heilpraktiker mit Beschränkung“ eingeführt worden.

Der Kläger wurde mit diesem Schritt zum ersten Prüfling und bestand die mündliche Prüfung vor den Behörden im Dezember letzten Jahres. Somit war er der erste Physiotherapeut, der selbständig und eigenverantwortlich tätig werden durfte.
Doch nun das Desaster in Bayern. Mehr als die Hälfte der angetretenen Teilheilpraktiker-Aspiranten bestanden die schriftliche Prüfung nicht. Insgesamt 28 Fragen, vor allem aus dem physiotherapeutischen Bereich, mussten die Physiotherapeuten beantworten und scheiterten zum größten Teil.
Nun wird diskutiert ob die Fragestellung mit dem vorgegebenen Inhalten übereinstimmt und die Fragen werden rechtlich geprüft.

Aufgrund der schlechten Ergebnisse in Bayern waren die anderen Bundesländer vorsichtiger bei der Prüfungsvorbereitung. Auf schriftliche Examen wurde meist verzichtet und stattdessen mündlich geprüft. Die Ergebnisse fielen jedoch sehr unterschiedlich aus. Während in Hessen die Mehrheit den Schein erwarb, müssen dreiviertel der Prüflinge in Baden-Württemberg noch einmal ran.

Bisher liegt die Verantwortung für den Prüfungsstoff bei den Behörden, doch schon im kommenden Herbst könnte die Eigenständigkeit der Länder Vergangenheit sein.
Denn das bereits für die Heilpraktikerprüfungen verantwortliche Gesundheitsamt im bayrischen Ansbach wird dann die bundesweit geltenden Prüfungsinhalte für den physiotherapeutischen Heilpraktiker erarbeiten.
Den kommunalen Gesundheitsämtern soll der Dienst 2.000 Euro kosten und es könnte teurer werden, mutmaßen informierte Kreise.

Doch die Ämter arbeiten gründlich. Besonders das Berliner Verwaltungsgericht und die Gesundheitsbehörden der Hauptstadt gehen akribisch ans Werk. Stolze sieben Jahre musste der klagende Physiotherapeut kämpfen bis er die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" in der Hand halten durfte, und ist damit immer noch der Einzige in Berlin.

Im folgenden Teil sind die zehn wichtigsten Informationen aufgelistet, wie man die Erlaubnisurkunde bekommen kann.

Die 10 Schritte bis zum „Heilpraktiker mit Beschränkung“:

  1. Wer ist berechtigt?

    Jeder über 25 Jahren, der eine abgeschlossene Physiotherapieausbildung vorweisen kann.

  2. Wo kann ich den Antrag einreichen?

    Das örtliche Gesundheitsamt ist zuständig für den Antrag. Weitere benötigte Unterlagen sind die Urkunde über die abgeschlossene Berufsausbildung, ein unterschriebener Lebenslauf und ein Auszug aus dem Melderegister.
    Um die Prüfung anzutreten kann ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitsattest verlangt werden.

  3. Zeitspektrum?

    Geplant sind zwei Termine im Jahr, einen im Frühjahr und einen im Herbst. Allerdings ist dieses Prüfungsverfahren noch im Aufbau uns kann Änderungen beinhalten.

  4. Prüfungsablauf?

    Zur Zeit bestehen noch keine einheitlichen Prüfungspläne, allerdings ist bis zum Herbst noch mit Abstimmungen der Ämter zu rechnen. Voraussichtlich wird die Prüfung aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und einem mündlichen Teil bestehen. Die mündliche Prüfung soll von dem zuständigen Amtsarzt sowie einem Beisitzer, wie ein Heilpraktiker oder ein Facharzt, durchgeführt werden.

  5. Prüfungsthemen?

    Die Prüfungsinhalte sind vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschrieben.
    Sie beinhalten Fragen, aus denen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Anwendung der Physiotherapie deutlich werden. Aber auch die Grenzen seiner erlaubten Behandlungen im Gegensatz zu Ärzten und Heilpraktikern muss dem Prüfling bewusst sein. Auch die Berufs- und Gesetzeskunde muss er beherrschen.
    Nicht abgefragt werden Themen, die bereits für die Physiotherapieausbildung gelernt werden mussten, sowie Themen, die für die zukünftige Tätigkeit nicht gebraucht werden.

  6. Kosten?

    Bisher gibt es noch keine einheitliche Kostenregelung für die Prüfung und die Bearbeitungsgebühren. Voraussichtlich werden die Kosten im Bereich von 300 bis 400 Euro liegen.

  7. Was sind die Vorteile für mich?

    Mit der „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" ist man berechtigt Privatpatienten zu behandeln, ohne auf eine Verordnung durch einen Arzt angewiesen zu sein.
    Bisher erstatten auch die privaten Krankenversicherungen noch keine Kosten für Behandlungen von Physiotherapie-Heilpraktikern. Allerdings wird dieses Thema in Zukunft diskutiert werden müssen.

  8. Welche Behandlungen darf ich anwenden?

    Sämtliche Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der Physiotherapieausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.

  9. Welche Behandlungen sind nicht erlaubt?

    Ausgenommen sind zum Beispiel Osteopathie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage.

  10. Wo darf ich meine Tätigkeiten ausüben?

    Die Voraussetzung für die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis ist das Bestehen einer niedergelassenen Praxis.


Bisher ist folgendes zur Überprüfung bekannt:

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Sektorale Heilpraktikererlaubnis

Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 ist im kompletten Bereich medizinischer Fachberufe ein neues Berufsrecht geschaffen worden.
Zuvor wurde in mehr als 20 Fällen Physiotherapeuten eine sektorale Heilpraktikererlaubnis zugesprochen, ohne die entsprechende Prüfung abgelegt zu haben. Dies sollte nicht nur für Physiotherapeuten gelten, sondern auch für viele andere Heilberufe. Sozusagen ersetzt eine derartig hohe Qualifikation eine eigens abgelegte Prüfung.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache überraschender Weise für die andere Seite entschieden:

"Das Berufsbild des Physiotherapeuten, ebenso wie andere Gesundheitsberufe [sind] auf eine Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet."
Das macht die Physiotherapeuten und die anderen Heilberufe zu medizinischen Assistenten, die sich in der Ausübung ihres Berufs an eine ärztliche Anordnung bzw. Verordnungen halten müssen. Des Weiteren wird den deutschen Physiotherapeuten zugesprochen, „eine auf das Gebiet der Physiotherapie begrenzte Heilpraktikererlaubnis beanspruchen zu können.“
Trotzdem sei es nötig, dass sich die Physiotherapeuten einer „eingeschränkten Kenntnisprüfung unterziehen“, welche „sich aber auf solche Kenntnisse beschränken [müsse], die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie erforderlich und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt worden" ist.

Was bedeutet dies nun?

Anscheinend attestiert das Bundesverwaltungsgericht einem Physiotherapeuten als Heilpraktiker weniger Wissen als einem Heilpraktiker als Physiotherapeuten. Dies bedeutet auch, dass sich die zukünftigen Prüflinge einer sektoralen Heilpraktikerprüfung noch zusätzlich Wissen aneignen müssen. Nach der Meinung vieler Hochschullehrer und Gerichte haben aber speziell Physiotherapeuten teilweise ein Wissen in vielen Bereichen, das sogar das Wissen von Fachärzten übersteigt. Demnach sollte die sektorale Prüfung kein allzu großes Hindernis darstellen, wenn der Kenntnisstand der Physiotherapeuten in Wirklichkeit so hoch ist, wie er eingeschätzt wird.

Die weiteren Auswirkungen des Urteils sind wie folgt:

Das Urteil bescheinigt den Physiotherapeuten und anderen Mitgliedern medizinischer Fachberufe lediglich den Status eines medizinischen Assistenten. Immerhin wird ihnen aber die Möglichkeit gegeben, im begrenzten Bereich ihrer Tätigkeit eine Prüfung zum Heilpraktiker abzulegen. Wird diese Prüfung bestanden, können sie sich demnach „Heilpraktiker in der Physiotherapie“ oder ähnlich nennen. So dürfen sie dann selbstständig Befunde und Diagnosen aufstellen und Therapien durchführen.
Nun sind die Behörden gefragt, denn sie müssen Prüfungscurricula für eine sektorale Heilpraktikerprüfung erstellen. Für jeden einzelnen medizinischen Fachberuf, der nun ein Recht auf eine solche sektorale Prüfung hat (z.B. Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde und andere),  muss ein eigener Katalog herausgearbeitet werden. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für die Gesundheitsämter dar.
Bisher war eine Ableistung einer solchen sektoralen Prüfung trotz Urteil jedoch noch nicht möglich. Das Erstellen eines Prüfungskatalogs wird eben eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen. Dabei sollte es sich aber eher um Monate handeln, nicht um Jahre. Die erste "Sektorale Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten" fand am 17.03.2010 statt.

Information

Newsletter

KITSky

  • KITSky - kreawi Internet-Teaching via Skype.
    Weitere Infos über die neue Lernplattform finden Sie hier

Kompakt-Ausbildung

  • Kompakt-Ausbildung - zum Bereich für Kursteilnehmer
    geht es hier

Jahresprospekt

  • Das aktuelle kreawi-Jahresprospekt können Sie sich hier herunterladen

Haben Sie noch Fragen?

  • Tel: 0721-883363

Buch des Monats

  • Dr. Dr. Hildebrand - 16MC Originalprüfungen 2001-2008