Gebührenordnung

14. Spezielle Untersuchungen

 

14.1. Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes
Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden.

5,20 bis 10,50

 

14.2. Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes

5,20 bis 10,50

Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.

 

14.3. Grundumsatzbestimmung nach Read

5,20 bis 8,00

14.4. Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung

10,30 bis 26,00

14.5. Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)

10,50 bis 20,50

14.6. Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm

26,00 bis 51,50

14.7. EKG mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitg., Brustwandableitg.

20,50 bis 31,00

14.8. Oszillogramm-Methoden

5,20 bis 25,50

14.9. Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen
Nicht neben Ziffern 1 oder 4 berechenbar.

10,50 bis 25,50

 

14.10. Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung

bis 11,30

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