Gebührenordnung

15. Photoaufnahmen 

 

15.1. Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar)

5,50 bis 15,50

15.2. Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet.

 

Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.

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