Berufsordnung
Allgemeines
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) wurde 1992 von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Sie hat keinen Gesetzescharakter, d.h. sie stellt kein rechtlich verbindendes Standesrecht dar. Dennoch hat sie eine gewisse „normative Kraft“ und kann, z.B. von einem Gericht, als Hilfe bei der Auslegung der Rechte und Pflichten von Heilpraktikern herangezogen werden.

