Alkoholverkaufsverbot
In Baden-Württemberg gilt ab sofort nachts zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken. Dies wurde letzten Mittwoch vom baden-württembergischen Landtag in Stuttgart festgesetzt. Mit dieser Maßnahme soll es Jugendlichen erschwert werden, nächtliche Besäufnisse zu veranstalten.
Quelle: aerztezeitung.de

