Alkoholverkaufsverbot

In Baden-Württemberg gilt ab sofort nachts zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken. Dies wurde letzten Mittwoch vom baden-württembergischen Landtag in Stuttgart festgesetzt. Mit dieser Maßnahme soll es Jugendlichen erschwert werden, nächtliche Besäufnisse zu veranstalten.

Quelle: aerztezeitung.de

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