Essen & Baden

Fast jeder kennt die alte Regel, dass man nach einer Mahlzeit nicht sofort Schwimmen sollte. Laut der Allgemeinmedizinerin Jutta Dick aus dem Saarland ist die Regel auch richtig. Allerdings gibt es Ausnahmen: kleine Snacks, also zum Beispiel ein Eis, Salat oder ein Brötchen seien erlaubt. Man solle jedoch nach einer Mahlzeit, also zum Beispiel einem Schweinebraten oder einem Schnitzel mindestens eine halbe Stunde mit dem Schwimmen warten, besser noch eine Stunde. Nach der Nahrungsaufnahme ist der Körper nämlich mit der Verdauung beschäftigt und hat kaum Reserven für körperliche Leistung. Das Ergebnis besteht dann aus Bauchschmerzen oder Aufstoßen.


Quelle: netdoktor.de


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