Contergan-Opfer klagt
Die Bundesrepublik wird erstmals im Zusammenhang mit dem Contergan-Skandal verklagt. Der Kläger, selbst Anwalt, behauptet, dass der Staat es damals unterlassen habe, Arzneimittelproduktion und -vertrieb zu kontrollieren. Deutschland sei nach den Verträgen von Rom 1957 zur EG-Gründung verpflichtet gewesen, ein Arzneimittelgesetz zu schaffen. Ein solches gibt es erst seit 1976. Darin werden Hersteller verpflichtet nachzuweisen, dass ihre neuen Wirkstoffe nicht schaden und nur helfen. Der Streitwert ist symbolisch zu verstehen und beträgt 5001 Euro.
Quelle: aerztezeitung.de

