Mistelpräparat...

Gesetzliche Krankenkassen müssen alternativ-medizinische Arzneimittel bezahlen, wenn diese standardmäßig eingesetzt werden.
Eine Frau hatte geklagt, weil die Krankenkasse ein Mistelpräparat zur Krebs-Therapie nicht bezahlt hatte, mit der Begründung, dass das Präparat nicht verordnungsfähig sei.
Nun hat das Sozialgericht in Speyer in einem Urteil zu Gunsten der Frau entschieden.
Das Präparat sei z.B. im Jahr 2003 ca. 125 000 Mal verschrieben worden, mit diesem Mistel-Präparat sind fast 65 % aller Krebspatienten behandelt worden, somit war das ein wichtiger Grund für das Gericht.

Quelle: ärztezeitung


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