Cannabis – Keine Schmerzen durch Joints…
Wer sich selbst mit Cannabis behandelt, macht sich immer noch strafbar, obwohl das Rauschgift chronische Beschwerden nachweisbar lindert.
Eine Beschwerde eines Schmerzpatienten, welcher aus Holland Marihuana und Haschischöl mitbrachte, wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen.
Auch eine Frau, die beim Amtsgericht Meiningen um Erlaubnis bat, in ihrem Garten Cannabis-Stecklinge und Hanfpflanzen in ihrem Garten anzubauen, wurde abgewiesen. Die Frau litt nach einer Krebsoperation unter chronischen Schmerzen.
Schon unter Hildegard von Bingen galt Cannabis als Heilmittel, heute wird die Pflanze als „traditionelles Heilmittel“ bezeichnet.

