7 Monate Haft für Wunderheilpraktiker ...

Als klaren Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz wertete das Amtsgericht Nürnberg die Praktiken eines 59-jährigen Beschuldigten: Der Mann hatte - trotz einer schon vor Jahren aberkannten Zulassung als Heilpraktiker - weiterhin bundesweit Nichtraucherseminare abgehalten. Den Seminarteilnehmern wurde versprochen, sie durch Ohrakupunktur mittels sechs Nadeln binnen 3 Stunden von der Nikotinsucht zu befreien. Auf mögliche Risiken der Behandlungsmethode wurde dabei nicht aufmerksam gemacht. Da dem früheren Heilpraktiker schon 1997 vom Gesundheitsamt Zwickau die Zulassung entzogen worden war und er im Jahre 2000 vom Amtgericht Kassel zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war, lautete das Urteil der Nürnberger Richter diesmal: 7 Monate Haft.

Februar 2003

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