Gesundheitsreform 2004: Was ändert sich?...
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen (bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte "an Ihren Arzt oder Apotheker" oder an Ihre Krankenkasse...):
Zuzahlungen zu Arzneimitteln | |
Verschreibungspflichtige Arzneimittel | - Generell gilt: Zuzahlung von 10% des Medikamenten-Preises, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro - Bei Medikamenten unter 5 Euro muss der Patient den kompletten Preis selbst bezahlen - Aufgrund des fixen Beratungshonorars, das Apotheker in Zukunft für jedes Medikament erhalten, ist damit zu rechnen, dass der Abgabepreis einiger bisher günstiger verschreibungspflichtiger Medikamente deutlich teurer werden wird uns somit höhere Zuzahlungen anfallen werden |
Nicht Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Naturheilmittel, typische Schmerzmittel, Vitamine, Medikamente gegen Erkältungen...) | - Die Kosten müssen vom Patienten komplett selbst getragen werden - Diese Art der Medikamente unterliegt in Zukunft der freien Preisgestaltung, die gesetzliche Preisbindung entfällt; evtl. führt der größere Wettbewerb dann zu günstigeren Preisen dieser Medikamente - Ausnahmen:
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Medikamente zur Verbesserung der Lebensführung (z.B. Haarwuchsmittel, Appetit-Hemmer, Mittel zur Raucherentwöhnung, Potenzmittel) | - müssen vom Patienten komplett selbst bezahlt werden |
Hilfsmittel (Rollstühle, Hörgeräte, Verbandmittel, Einlagen,...) | - generell gilt: Zuzahlung von 10% des Medikamenten-Preises, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro - für Hilfsmittel, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden , z.B. Windeln bei Inkontinenz, ist die Zuzahlung auf 10 Euro pro Monat und Artikel beschränkt |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | - müssen vom Patienten komplett selbst bezahlt werden - Ausnahmen: Menschen mit sehr starken Sehbehinderungen |
Krankengymnastik, medizinische Massagen, Ergotherapie, Logopädie,... | - Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten + 10 Euro je Verordnung |
Zuzahlungen zu Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten.... | |
Praxisgebühr | - Pro Quartal ist eine Gebühr von 10 Euro direkt an den Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten zu entrichten. - Die Praxisgebühr wird auch fällig, wenn es nur um die Ausstellung eines Rezeptes geht - Die weiteren Behandlungen beim selben Arzt sind im laufenden Quartal zuzahlungsfrei. Wer eine Überweisung vom Hausarzt vorlegt, muss bei weiteren Arztbesuchen im gleichen Quartal keine Gebühren mehr zuzahlen. - Ausnahmen: Für Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Schutzimpfungen) ist keine Praxisgebühr zu entrichten - Für manche Fachärzte (z.B. im Bereich der Psychotherapie, Gynäkologen) werden eventuell noch Sonderregelungen vereinbart bzw. gelten im Augenblick Übergangsregelungen |
Patientenquittungen | - Patienten erhalten, wenn gewünscht, eine Patientenquittung, in der die vom Arzt durchgeführten Behandlungen aufgelistet sind |
ambulante Behandlung im Krankenhaus | - Krankenhäuser werden für die ambulante Versorgung geöffnet - Bezüglich der Praxisgebühr gilt dasselbe wie bei einem Arztbesuch (10 Euro je Quartal) |
stationäre Behandlung im Krankenhaus | - Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (bisher: 9 Euro), begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr |
Häusliche Krankenpflege (z.B. im Anschluss an eine Operation) | - Zuzahlung von 10% der Kosten (nur für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr)+ 10 Euro Verordnungsgebühr |
Haushaltshilfe | - Zuzahlung von 10% der Kosten für Familien mit Kindern, bei denen die Mutter im Krankenhaus liegt und die auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind (tägliche Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) - Ausnahme: Wenn die Mutter wegen Problemen bei der Schwangerschaft oder Geburt im Krankenhaus liegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten komplett |
Rehabilitation / Vorsorge-Kuren (z.B. Mutter-Kind-Kur) | - Zuzahlung von 10 Euro pro Tag |
Fahrtkosten | - Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen, es gilt dann aber auch: Zuzahlung von 10% der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro |
Änderungen bei den Krankenkassen | |
Krankenkassenbeiträge | - Geplant war im Zuge der Gesundheitsreform eine deutliche Senkung bis zum Jahr 2005. Die aktuelle Umsetzung dieser Pläne variiert je nach Krankenkasse und Bundesland, einige Krankenkassen haben noch keine Entscheidungen über Beitragssenkungen getroffen - Rentner mit zusätzlichen Betriebsrenten, Kapitalerträgen oder Einkünften aus selbständiger Tätigkeit müssen hierauf die vollen Beiträge bezahlen und nicht wie bisher die Hälfte |
Bonussystem, Zusatzversicherung, Spezialtarife | - Die Krankenkassen sind in ihrem Angebot und in Beitragsmodellen in Zukunft flexibler:
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Transparenz | - Die Krankenkassen sollen ihren Mitgliedern jährlich mitteilen, wie sich die jährlichen Ausgaben zusammen setzen (Ausgaben für Behandlungen, Arzneimittel,..., Ausgaben für Verwaltungs- und Personalkosten) |
Änderungen bei den Apotheken | |
online-Apotheken | - Der Versandhandel von Medikamenten ist ab 2004 freigegeben. Ein Bestellen von Arzneimitteln über das Internet wird nun möglich. - Für Versandapotheken gelten die selben Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie für die öffentlichen Apotheken. - Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Patienten zuerst ein Rezept vorlegen, bevor die Arzneimittel verschickt werden |
Filialen | - Ein Apotheker darf in Zukunft bis zu vier Apotheken besitzen (bisher war nur eine Apotheke pro Apotheker erlaubt) |
Begrenzte Zuzahlung | |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | - generell von Zuzahlungen befreit |
Belastungsgrenze | - maximale kalenderjährliche Belastungsgrenze: 2% des Brutto-Jahreseinkommens - für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1% des Brutto-Jahreseinkommens |
Befreiung | - Wer seiner Krankenkasse mit Quittungen belegen kann, dass seine Zuzahlungen schon vor Ablauf des Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, wird für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit - Bisherig gültige Befreiungsausweise verlieren ihre Gültigkeit - Es gibt keine generelle Befreiung von Zuzahlungen, z.B. für Sozialhilfeempfänger, mehr |
Freibeträge | - 3648 Euro pro Kind - 4347 Euro für einen nicht berufstätigen Ehepartner |
Sonstige Änderungen | |
Sterbegeld | - ersatzlos gestrichen |
Entbindungsgeld | - ersatzlos gestrichen |
Sterilisation | - wird nur noch übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist |
Künstliche Befruchtung | - Die Krankenkassen übernehmen zu 50% die Kosten für drei Versuche (bisher: vier) und nur noch für Frauen zwischen 25 und 40 und für Männer bis 50 Jahren.. |
Zahnersatz | - Zahnersatz wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Patienten können eine Zusatzversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (der Monatsbeitrag hierfür wird schätzungsweise unter 10 Euro liegen) oder eine Zusatzpolice bei einer privaten Versicherung abschließen. |
Krankengeld | - Ab 2006 müssen Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,5% zur Sicherung des Krankengeldes bezahlen (ein Arbeitgeberanteil wie bei den sonstigen Sozialleistungen wird nicht eingezogen) |
Versicherungsfremde Leistungen | - Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung bei Minderjährigen, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes werden in Zukunft aus Steuermitteln (v.a. aus einer erhöhten Tabaksteuer) finanziert werden |

