Berufspolitik
In eigener Verantwortung kranke Menschen zu behandeln, ist - neben dem Arzt und dem Psychotherapeuten - nur dem Heilpraktiker erlaubt.
Einige gesetzliche Grundlagen bzw. Richtlinien, die die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker regeln, sind im folgenden aufgeführt:

