Berufspolitik

In eigener Verantwortung kranke Menschen zu behandeln, ist - neben dem Arzt und dem Psychotherapeuten - nur dem Heilpraktiker erlaubt.

Einige gesetzliche Grundlagen bzw. Richtlinien, die die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker regeln, sind im folgenden aufgeführt:

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