Gesundheitsämter
Hier erhalten Sie Informationen über die einzelnen Gesundheitsämter, welche für die Heilpraktikerprüfungen zuständig sind.
Bitte fragen Sie immer aktuell bei Ihrem Gesundheitsamt nach, bis wann und wie Sie sich anzumelden haben.
Zuerst ein paar allgemeine Informationen:
- Prüfungstermine (in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen):
Die zentralisierte Prüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März sowie am 2. Mittwoch im Oktober statt.
Über die jeweiligen Bewerbunsfristen bitte beim zuständigen Gesundheitsamt informieren. - Prüfungsablauf:
Die schriftliche Überprüfung beim Gesundheitsamt besteht zur Zeit aus 60 Multiple-Choice-Fragen für die Sie 120 Minuten Zeit haben. Davon müssen 45 Fragen richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen.
Sie müssen die schriftliche Überprüfung bestehen, um zur mündlichen Überprüfung zugelassen zu werden.
Diese findet frühestens ca. 4-6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie haben durchaus die Möglichkeit, einen Wunschtermin beim Gesundheitsamt anzugeben, im Normalfall sollte dies auch klappen.
Die mündliche Überprüfung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten. Wenn Sie die mündliche Überprüfung nicht bestehen, müssen Sie beim nächsten Prüfungstermin auch wieder die schriftliche Prüfung ablegen.
Haben Sie Anregungen oder zusätzliche Informationen zu den einzelnen Gesundheitsämtern, dann schicken Sie uns diese bitte zu, um zur Aktualität unserer Internet-Seite beizutragen.
Vielen Dank! eMail an info(at)kreawi.de


