Gesundheitsämter Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz -
abgesehen vom Stadtkreis Stuttgart -
in den vier Regierungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nord- und Südbaden nur in jeweils einem dort benannten Landratsamt (Fachbereich Gesundheit) durchgeführt.
Diese Ämter befinden sich in Heilbronn, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg.
Zuständige untere Verwaltungsbehörde für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) ist:
Gesundheitsamt Karlsruhe für den Regierungsbezirk Karlsruhe
|
Gesundheitsamt Heilbronn für den Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme des Stadtkreises Stuttgart
|
Ordnungsamt Stuttgart für den Stadtkreis Stuttgart
|
Gesundheitsamt Tübingen für den Regierungsbezirk Tübingen
|
Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald für den Regierungsbezirk Freiburg
|
Weitere Details zum Heilpraktiker-Erlaubnisverfahren in Baden-Württemberg finden Sie beim Öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg unter www.gesundheitsamt-bw.de .
Verwaltungsgebühren für die Heilpraktikerüberprüfung in Baden-Württemberg (Bsp.: Gesundheitsamt Karlsruhe - Stand: Mai 2005, Änderungen vorbehalten):Schriftliche Überprüfung | 117,00 € |
Mündliche Überprüfung | 182,00 € |
Erlaubniserteilung | 160,00€ |
Zusätzliche Kosten (nicht obligat):
Auslagenersatz für Beisitzer | 35,00 € |
Ablehnungsbescheid | 112,00 € |
Antragsrücknahme | 28,00 € |
Fernbleiben von der Überprüfung | 117,00 € |

